Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

1) Gegenstand des Vertrages ist Erstellung individuell geplanter Terrassenüberdachungen. Die Ausgestaltung im Einzelnen und die zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten der Auftragnehmerin ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

2) Der Hauptteil der Arbeiten entfällt auf die Planung und Herstellung der Gewerke, daher ist Werkvertragsrecht anwendbar. Es finden daher die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

3) Auf der Internetseite www.ID-Deluxe.de können Sie unter dem Reiter „Konfiguration“ unverbindlich selbst das von Ihnen gewünschte Produkt planen.

Nach Konfiguration Ihres Produktes füllen Sie dazu das angezeigte Anfrageformular aus. Die von Ihnen konfigurierten Produkte werden mit der Anfrage an uns übersendet.

Mit Betätigung der Schaltfläche „Anfrage“ versenden Sie Ihre Anfrage und erklären sich mit der Weiterleitung Ihrer Daten an die ObjectCode GmbH einverstanden.

4) Das Absenden der Anfrage stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss erfolgt erst nach Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten unter Prüfung der Machbarkeit der gewählten Konfigurationendurch die ID-Deluxe.

Sofern im Angebot keine abweichende Annahmefrist bezeichnet wird, kann das Angebot innerhalb einer Frist von 10 Werktagen angenommen werden.

ID-Deluxe behält sich das Recht vor, die Planung oder deren Durchführung abzulehnen, wenn der Kunde falsche Daten übermittelt hat, sich gesetzes- oder sittenwidrig verhält oder der Kunde ein Auftragsvolumen wünscht welches die ID-Deluxe im Zeitpunkt der Anfrage oder auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht in der Lage ist auszuführen.

§ 2 Vergütung

1) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung der Vergütung zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung wird jeweils individuell im Angebot angegeben und richtet sich nach den Absprachen der Parteien und den Umständen des Einzelfalls.

Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2) Die Auftragnehmerin kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.

§ 3 Termine und Fristen

1) Der Ausführungsbeginn wird individuell abgestimmt.

Durch den Auftragsnehmer wird sichergestellt, dass alle für die Anlieferung und Aufbau notwendigen Flächen uneingeschränkt begehbar sind.

Alle Verzögerungen die daraus resultieren, dass die zu bebauende Fläche nicht erreichbar ist, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn dies ist vom Auftragnehmer zu verschulden oder Folge höherer Gewalt.

2) Werden die vereinbarten Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.

3) Über den Abschluss der Arbeiten wird der Auftraggeber benachrichtigt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem [BESCHREIBUNG besonders wichtiger Mitwirkungshandlungen durch den Auftraggeber].

§ 5 Abnahme

1) Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.

2) Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennende Mängel, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

§ 6 Leistungsänderungen

Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

§ 7 Gewährleistung

Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

§ 8 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche

Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

Der Auftragsnehmer ist dafür verantwortlich, dass alle Grundrisse und Dokumente zur Verfügung stehen, die benötigt werden, um die Strukturen, verwendeten Baumaterialien, Wassernetze, Rohre, Rohrleitungen und alle anderen Informationen zu verstehen, die für die Erbringung der bereitgestellten Dienstleistungen relevant sein könnten.

Die ID-Deluxe ist nicht verantwortlich für etwaige Abweichungen oder Unvollständigkeiten der bereitgestellten Informationen, insbesondere der Pläne, Grundrisse, Maße und Statik.

In diesen Fällen zahlt die ID-Deluxe keine Entschädigung für eine fehlerhafte Erbringung der Dienste.

§ 9 Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB gebrauch, kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, ist insbesondere bereits Material bestellt, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

Beiden Parteien ist es unbenommen einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.

§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

3) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Leistungen steht.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der ID-Deluxe.

2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Bielefeld vereinbart.

§ 12 Speicherung von Daten:

Personenbezogenen Daten werden nur in dem Umfang und für die Dauer, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, und unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie gemäß den steuer- und handelsrechtlichen Archivierungspflichten gespeichert und ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung an den jeweiligen Spediteur bzw. etwaige mit dem Bestellauftrag befasste Erfüllungsgehilfen übermittelt. Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

Verantwortlicher für die Verarbeitung deiner Daten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Konfigurators ist ausschließlich die ObjectCode GmbH (Am Brambusch 22, 44536 Lünen, Handelsregister: HRB 17968, Registergericht: Amtsgericht Dortmund)

Soweit wir im Rahmen deiner Konfiguration eine E-Mail-Adresse an die ObjectCode GmbH weiterleiten, geschieht das ausschließlich auf Grundlage der Einwilligung bei der Anfrage. Die Einwilligung ist je nach Buchungsprozess direkt gegenüber uns als Empfangsbote für die ObjectCode GmbH abgegeben worden und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden, z.B. durch eine formlose E-Mail an info@id-deluxe.de.

Die Datenschutzerklärung von ObjectCode GmbH ist zu finden unter https://www.objectcode.de/datenschutzerklaerung/

§ 13 Schlussvereinbarungen

Es gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.